Page 40 - AKTUELLE AUSGABE KEMPENKOMPAKT
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WINKLERS KOLUMNE
Auf den Punkt
Ich hasse alles …
… was gegen die Menschlichkeit gerichtet ist,
unfrei macht, manipuliert, unterdrückt oder
mit Gewalt zu tun hat. Ich hasse es, wenn
Männer ihre Frauen unterdrücken oder Kin-
der misshandelt werden. Und ich hasse auch,
wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den ver-
dienten Lohn nicht zahlen. Sich monatelang
taub stellen, einfach nichts tun.
So geschehen in meinem Mandantenkreis.
Ein Außendienstler wartet seit Anfang Januar, trotz mehrfacher Nachfragen
auf die Überweisung seiner Monatsgehälter. Vier Monate kein Geld – das ist
existenzbedrohend. Geht der Arbeitgeber nun im Mai in die Insolvenz (was
nicht unwahrscheinlich ist), stehen dem Mandanten lediglich drei Monate In-
solvenzgeld vom Arbeitsamt zu. Er müsste also Minimum auf zwei volle Gehäl-
ter verzichten. Und hätte dann ab Juni Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn
der Insolvenzverwalter den Betrieb nicht fortführt und den Mandanten freistellt
und/oder kündigt. Die beiden Monatsgehälter für Januar und Februar sind
eine reine Insolvenzforderung gegen die Masse und werden rechtlich ohne
Vorrang behandelt. Unter dem Strich ist nicht zu erwarten, dass später hier
noch Zahlungen erfolgen. Der Mandant ist also erheblich geschädigt: kein
Geld bekommen, trotzdem gearbeitet und hinterher nur teilweise durch das
Insolvenzgeld abgesichert.
Dieses Szenario ist keineswegs selten. Wäre unser Außendienstler früher zum
Anwalt gegangen, hätte er ganz anders Druck auf den Arbeitgeber ausüben
Ihre Nr. 1 können. Er hätte zum Beispiel das Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeits-
in der Region! leistung geltend machen können. Kommt der Arbeitgeber mit 1,5 bis 2 Gehäl-
tern in Verzug, kann dieses Recht ausgeübt werden. Außerdem hätte er fristlos
kündigen können, sodass er dann wenigstens gesichert seine volle drei Monate
- Vermittlung / Kauf / Verkauf Insolvenzgeld bekommen könnte. Und er wäre frei gewesen, sich frühzeitig um
- Neubau- und Gebrauchtimmobilien
- Grundstücks- und Projektentwicklung eine neue Beschäftigung zu kümmern. Deshalb mein Tipp: Arbeitgeber über-
- Immobilienbewertung weist ein Gehalt nicht und reagiert auch auf eine Mahnung mit 10-tägiger Frist
- Finanzierung (öffentliche Mittel)
nicht – sofort zum Anwalt.
Ihre Immobilie ist
unsere Motivation!
Martini Weyers
Bankkauffrau
Geprüfte
Immobilienfachwirtin (IHK)
Geprüfte
Immobilienbewerterin (EIA)
Immobilienbewerterin (IHK)
Tel.: 02152-1492148
Volksbank Frank Winkler lebt mit seiner Familie in Kempen
Kempen-Grefrath eG und ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Treten Sie mit ihm in die Diskussion:
kanzlei@winkler-nagel.de
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