Page 40 - AKTUELLE AUSGABE KEMPENKOMPAKT
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WINKLERS KOLUMNE





                                                 Auf den Punkt


                                                 Ich hasse alles …


                                                 … was gegen die Menschlichkeit gerichtet ist,
                                                 unfrei macht,  manipuliert, unterdrückt oder
                                                 mit Gewalt zu tun hat.  Ich  hasse es, wenn
                                                 Männer ihre Frauen unterdrücken oder Kin-
                                                 der misshandelt werden. Und ich hasse auch,
                                                 wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den ver-
                                                 dienten Lohn nicht zahlen. Sich monatelang
                                                 taub stellen, einfach nichts tun.

                                                 So  geschehen  in meinem  Mandantenkreis.
                                                 Ein Außendienstler wartet seit Anfang Januar, trotz mehrfacher Nachfragen
                                                 auf die Überweisung seiner Monatsgehälter. Vier Monate kein Geld – das ist
                                                 existenzbedrohend. Geht der Arbeitgeber nun im Mai in die Insolvenz (was
                                                 nicht unwahrscheinlich ist), stehen dem Mandanten lediglich drei Monate In-
                                                 solvenzgeld vom Arbeitsamt zu. Er müsste also Minimum auf zwei volle Gehäl-
                                                 ter verzichten. Und hätte dann ab Juni Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn
                                                 der Insolvenzverwalter den Betrieb nicht fortführt und den Mandanten freistellt
                                                 und/oder kündigt. Die beiden Monatsgehälter für Januar und Februar sind
                                                 eine reine Insolvenzforderung  gegen die Masse  und  werden rechtlich ohne
                                                 Vorrang behandelt. Unter dem Strich ist nicht zu erwarten, dass später hier
                                                 noch Zahlungen erfolgen. Der Mandant ist also erheblich geschädigt: kein
                                                 Geld bekommen, trotzdem gearbeitet und hinterher nur teilweise durch das
                                                 Insolvenzgeld abgesichert.

                                                 Dieses Szenario ist keineswegs selten. Wäre unser Außendienstler früher zum
                                                 Anwalt gegangen, hätte er ganz anders Druck auf den Arbeitgeber ausüben
         Ihre Nr. 1                              können. Er hätte zum Beispiel das Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeits-


         in der Region!                          leistung geltend machen können. Kommt der Arbeitgeber mit 1,5 bis 2 Gehäl-
                                                 tern in Verzug, kann dieses Recht ausgeübt werden. Außerdem hätte er fristlos
                                                 kündigen können, sodass er dann wenigstens gesichert seine volle drei Monate
         - Vermittlung / Kauf / Verkauf          Insolvenzgeld bekommen könnte. Und er wäre frei gewesen, sich frühzeitig um
         - Neubau- und Gebrauchtimmobilien
         - Grundstücks- und Projektentwicklung   eine neue Beschäftigung zu kümmern. Deshalb mein Tipp: Arbeitgeber über-
         - Immobilienbewertung                   weist ein Gehalt nicht und reagiert auch auf eine Mahnung mit 10-tägiger Frist
         - Finanzierung (öffentliche Mittel)
                                                 nicht – sofort zum Anwalt.
         Ihre Immobilie ist
         unsere Motivation!

                    Martini Weyers
                    Bankkauffrau
                    Geprüfte
                    Immobilienfachwirtin (IHK)
                    Geprüfte
                    Immobilienbewerterin (EIA)
                    Immobilienbewerterin (IHK)
                    Tel.: 02152-1492148
         Volksbank                               Frank Winkler lebt mit seiner Familie in Kempen
         Kempen-Grefrath eG                      und ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

                                                 Treten Sie mit ihm in die Diskussion:
                                                 kanzlei@winkler-nagel.de

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